Fürstentümer Gotha, Coburg, Altenburg 1729 [Reprint]
Artikelnummer: 978-3-929000-78-8
Beschreibung
Farbenprächtiger Nachdruck, gerollt, (B x H) 48,5 x 55 cm.
Reprint der Auflage von 1729/1996, plano 48,5 x 55 cm, J. B. Homann, Reprint
Information:
Diese drei Fürstentümer gehörten zu den ernestinischen Herzogtümern der Gothaer Linie, die Herzog Ernst der Fromme 1640 begründet hatte. Nach seinem Tod (1675) regierten seine sieben Söhne einige Jahre gemeinsam, bis die jüngeren unter ihnen 1680/81 eine Realteilung des Landes durchgesetzt hatten. Dabei behielt Herzog Friedrich als Ältester Gotha und Altenburg. Sein jüngster Bruder Albrecht, der das Coburger Land erhalten hatte, starb 1699 kinderlos, und es begann ein erbitterter Kampf um sein Erbe, das zunächst vom Gothaer Herzog verwaltet wurde. Deshalb führte hier der bekannte Nürnberger Kartograph J.B. Homann auf dieser Karte von 1729 noch Gotha, Coburg und Altenburg als eine Herrschaft. Dabei zeigt die Abbildung der "Hochfürstlichen Residenzstadt Gotha" mit dem Schloß Friedenstein in der Kartusche zwischen dem ernestinischen Wappen und der Kartenlegende, daß hier die Hauptstadt der drei Fürstentümer war, die im 18. Jahrhundert mit über 10 000 Einwohnern die größte Residenzstadt in Thüringen war. Das Herzogtum Sachsen-Coburg wird noch ungeteilt mit Coburg als Hauptort dargestellt. Als 1707 Herzog Christian von Sachsen- Eisenberg und 1710 Herzog Heinrich von Sachsen-Römhild ebenfalls kinderlos gestorben waren, zog sich der Verteilungskampf der Erben noch Jahrzehnte hin. 1714 hatte Herzog Friedrich II. von Sachsen-Coburg-Altenburg, der das Eisenberger Fürstentum zur Abrundung seines Altenburger Landesteils sowie sieben Zwölftel (!) des südthüringischen Amtes Themar erworben hatte, auf seine Ansprüche auf Coburg verzichtet. Aber erst 1725 kam es zu einer kaiserlichen Entscheidung, die am 24. Mai 1735 durch den Reichshofrat ihre unwiderrufliche Bestätigung erhielt, nachdem während des ganzen Erbstreits rund 150 Druckschriften, über 200 Schriftstücke der kaiserlichen Hofratskanzlei und 52 Rezesse gewechselt worden waren. Aus der Coburg-Römhilder Erbmasse erhielt Sachsen- Saalfeld ein Drittel des Amtes Römhild und die restlichen fünf Zwölftel von Themar und gegen den andauernden Protest von Sachsen-Meiningen auch Stadt und Amt Coburg mit Rodach und Neustadt; seitdem nannten sich die beiden gemeinsam in Saalfeld regierenden Brüder Christian Ernst und Franz Josias Herzöge von Sachsen-Coburg-Saalfeld. Der Herzog von Hildburghausen bekam die beiden Ämter Behrungen und Sonnefeld sowie den Hof Militz und einige Lehnsgüter und mußte dem Meininger Herzog 837 Gulden als Ausgleich für Sonnefeld zahlen. Dieser erhielt schließlich zwei Drittel des Amtes Römhild und die Ämter Sonneberg und Neuhaus. Diese territoriale Neuordnung des ernestinischen Besitzes in Südthüringen bestand bis 1826, als nach dem Aussterben des Gotha-Altenburger Hauses (1825) eine weitere Umverteilung stattfand. (Dr. Helmut Roob)